Kanzlei Börsing Pohl & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte in Berlin
Arbeitsrecht
Service für Mandanten
Weitere Rechtsgebiete
- » Vertragsgestaltung
- » Gesellschaftsrecht
- » Verkehrsrecht
- » Allgemeines Zivilrecht

Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen gerne, Ihre arbeitsrechtlichen Interessen zielführend, konsequent und engagiert durchzusetzen.
Unsere Kernkompetenz sind das Kündigungsschutzrecht sowie das Aushandeln von Abfindungen bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen.
Wir vertreten Arbeitgeber gleichermaßen wie Arbeitnehmer.
Ferner sind wir auf die arbeitsvertragliche Vertragsgestaltung spezialisiert, sei es im Erstellen oder aber auch im Überprüfen von Arbeitsverträgen sowie dem Entwerfen und Überprüfen einzelner arbeitsvertraglicher Klauseln zu den Fragen des Urlaubsrechts, des Befristungsrechts, der Teilzeitarbeit, des Abmahnungsrechts, der nachvertraglichen Wettbewerbsverbote, der Entgeltzahlung, der Zulässigkeit von Überstundenvereinbarungen, der Gestaltung von Dienstwagenklauseln und Vereinbarungen über variable Vergütungsbestandteile etc. Dies gilt für Arbeitnehmer- Anstellungsverträge ebenso wie für Geschäftsführer-Dienstverträge.
Erfahrungswerte belegen, dass insbesondere Arbeitnehmer oftmals ihre eigenen Rechte nicht oder nur unvollständig kennen. Nur circa ein Drittel aller gekündigten Arbeitnehmer wenden sich an einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt mit der Folge, dass bestehende Rechte nicht geltend gemacht werden. Dies kann durch Aufsuchen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht verhindert werden, denn etwa 90 % aller Kündigungsschutzverfahren enden mit der Weiterbeschäftigung und der Rücknahme der Kündigung oder mit einem Vergleich, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht.
Im Falle einer Abfindungszahlung gilt es eine Vielzahl von Fallstricken zu kennen und zu beachten. Die Formulierung des Vertragstextes über die Abfindungsmodalitäten durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verhindert das Eintreten von erheblichen sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen, insbesondere der Verhängung einer Sperrfrist für die Zahlung von Arbeitslosengeld oder die Anrechnung von Abfindungszahlungen.
Ferner berücksichtigen wir in allen arbeitsrechtlichen Fragen auch die häufigen Schnittstellen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Sofortige Hilfe bieten wir Ihnen bei einer Kündigung Ihres Anstellungsverhältnisses, gleich ob Arbeitnehmer oder Geschäftsführer. Grundsätzlich bieten wir Ihnen kurzfristig - bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Kanzleiarbeitszeiten und ggf. auch am Wochenende - Beratungstermine an, da im Arbeitsrecht besonders kurze Fristen laufen.