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Kanzlei Börsing Pohl & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte in Berlin
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(
22.03.2023
)
Nach 22 Uhr kann Mieter ohne vorherige Rücksprache mit Vermieter Schlüsselnotdienst mit Notöffnung und Schlossaustausch beauftragen
Nach 22 Uhr kann ein Wohnungsmieter ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter einen Schlüsselnotdienst mit einer Notöffnung und einem Schlossaustauch beauftragen. Denn mit einer Erreichbarkeit des Vermieters um diese Zeit muss ein Mieter grundsätzlich nicht rechnen. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.
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21.03.2023
)
Berücksichtigung eines wohnwertmindernden Merkmals trotz verweigerter Modernisierung
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an. Ein wohnwertminderndes Merkmal wird also auch dann berücksichtigt, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung abgelehnt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
(
20.03.2023
)
Unterlassener Schulbesuch begründet trotz anderweitiger Wissensvermittlung Kindeswohlgefährdung
Die Weigerung der Eltern zum Schulbesuch des Kindes stellt auch dann eine Kindeswohlgefährdung dar, wenn die Eltern für eine anderweitige Wissensvermittlung sorgen. Stellen die Eltern aber in Aussicht, künftig für den Schulbesuch zu sorgen, genügt eine entsprechende gerichtliche Auflage zur Sicherstellung des Schulbesuchs. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
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