Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht mit langjähriger Berufserfahrung helfen wir Ihnen gerne, Ihre individualarbeitsrechtlichen Interessen zielführend, konsequent und engagiert durchzusetzen, und zwar außergerichtlich und gerichtlich.
Wir sind ideologisch nicht vorgeprägt, vertreten mithin Arbeitgeber gleichermaßen wie Arbeitnehmer.
Ferner sind wir auf die arbeitsvertragliche Vertragsgestaltung spezialisiert, sei es im Erstellen oder aber auch im Überprüfen von Arbeitsverträgen sowie dem Entwerfen und Überprüfen einzelner arbeitsvertraglicher Klauseln. Dies gilt für Arbeitsverträge ebenso wie für Geschäftsführeranstellungs- und Dienstverträge.
Erfahrungswerte belegen, dass insbesondere Arbeitnehmer oftmals ihre eigenen Rechte nicht oder nur unvollständig kennen. Nur circa ein Drittel aller gekündigten Arbeitnehmer wenden sich an einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt mit der Folge, dass bestehende Rechte nicht geltend gemacht werden. Dies kann durch Aufsuchen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht verhindert werden, denn etwa 90 % aller Kündigungsschutzverfahren enden mit der Weiterbeschäftigung und der Rücknahme der Kündigung oder mit einem Vergleich, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht. Im Falle einer Abfindungszahlung gilt es eine Vielzahl von Fallstricken zu kennen und zu beachten, auch um z.B. sozialversicherungsrechtliche Nachteilen wie Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Ferner berücksichtigen wir in allen arbeitsrechtlichen Fragen auch die häufigen Schnittstellen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Grundsätzlich bieten wir Ihnen kurzfristig – bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Kanzleiarbeitszeiten und ggf. auch am Wochenende – Beratungstermine an, da im Arbeitsrecht besonderes kurze Fristen laufen.