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Kanzlei Börsing Pohl & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte in Berlin
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(
16.04.2024
)
Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerabzug)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt vielmehr dem örtlichen Finanzamt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
(
15.04.2024
)
BFH zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt.
(
12.04.2024
)
Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung
Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen. Maßgebend ist insoweit, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem entsprechenden Irrtum unterlegen ist, nicht hingegen, ob einem ordentlich und gewissenhaft...
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